Ein sehr aktiver Kooperationspartner von „Mann mit Hut Touren„, die Scharoun-Gesellschaft, hat mich auf diesen Vorfall hingewiesen:
Das von Hans Scharoun 1934/35 entworfene Haus für die Familie Baensch steht vollständig unter Denkmalschutz. Dieser wird vom derzeitigen Besitzer stark missachtet.
Hier die Stellungnahme der Scharoun-Gesellschaft vom 6. Juli 2020, die ich gerne in Gänze veröffentliche:
Denkmalschutz ade –
Gebäude und Gartenanlage der Architekten Hans Scharoun und Hermann Mattern wird verunstaltet
Die Scharoun-Gesellschaft ist bestürzt über die Vorgänge am Haus Dr. Felix Baensch in Spandau-Weinmeisterhöhe, Höhenweg 9, das von Hans Scharoun und dem Gartenarchitekten Hermann Mattern, zusammen mit Herta Hammerbacher und Karl Foerster 1934/1935 errichtet wurde.
Das
Haus zählt zu den namhaftesten Hauptstücken des künstlerischen
Schaffens der Architekten und steht bereits seit 1971 in seiner
Gesamtheit auf der Berliner Denkmalliste.
Bisher
hat die Scharoun-Gesellschaft das Gebäude interessierten
Baugeschichtlern, Forschern und Filmemachern stets als ein zwar etwas
verstaubtes, aber immerhin gut erhaltenes Original empfehlen können.Z
Zum Jahresanfang wurde das Haus eingerüstet, und man ging davon aus,
dass eine Instandsetzung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
stattfindet. Leider musste jetzt festgestellt werden, dass dies nicht
der Fall ist, dass größere Baumaßnahmen geplant sind, wie z .B eine
Aufstockung und eine Unterbauung des Gebäudes. Bei der ebenfalls unter
Schutz stehenden Gartenanlage wurden bereits Fakten durch eingeleitete
Erdarbeiten geschaffen.
Da
sich die Zeiten ändern und somit auch die Lebensmuster sowie die
Bedürfnisse, besteht auch die Bereitschaft, den neu einziehenden
Bewohnern moderate Änderungen an der Originalsubstanz zu ermöglichen.
So
war die Denkmalbehörde auch ohne Weiteres damit einverstanden,
beispielsweise die angebaute Garage gegen weitere Nutzräume
auszutauschen. Nun aber wird der Wert und Sinn der Unterschutzstellung
in Frage gestellt!
Eine Begehung der oberen und unteren Denkmalbehörde am 22.06.2020 brachte leider keine Einigung. Auf das Angebot der Scharoun-Gesellschaft zur gutachterlichen Vermittlung vom 24.06.2020 wurde nicht geantwortet.
Wir wenden uns hiermit an die Öffentlichkeit in der Hoffnung, dass ein gemeinschaftliches Interesse am Bau die Eigner zur Meinungsumkehr bewegt. Denn Eigentum ist auch eine Verpflichtung der Allgemeinheit gegenüber.
D.B.Suchin
2. Vorsitzender der Scharoun-Gesellschaft e.V.
Eine Antwort der „Unteren Denkmalschutzbehörde“ am 7. Juli 2020:
Die Baustelle ist stillgelegt und das Bußgeldverfahren eröffnet. Im nächsten Schritt werden für Haus und Garten Denkmalpflegepläne gefordert.
Genehmigt wurde ein zweigeschossiger, abgesenkter Anbau, der mit dem Haupthaus durch eine „Verbindungsbrücke“ verbunden ist.
Angezeigt wurden nur der Baubeginn des Anbaus. Alle anderen Baumaßnahmen am Haus und im Garten wurden ohne vorliegende Genehmigungen begonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Nellessen
Bezirksamt Spandau von Berlin
Untere Denkmalschutzbehörde
Ein Beitrag zu dem Thema erschien bisher – leider ausschließlich – in der „Bauwelt“ 15/2020 (Stand: 7.7.2020)
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Foto: © Claudia Riedel
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